Motorrad-Klassen

AM

Geltungsbereich:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder
    (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

  • Krafträder bbH max. 45 km/h
    die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

  • Dreirädrige Kleinkrafträder
    mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
    mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).


Voraussetzungen:

  • Mindestalter 15 Jahre


A1

Geltungsbereich:

  • Krafträder
    (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre


Eingeschlossene Klassen:

  • AM


Weiterführende Informationen und ggf. Voraussetzungen  mit Verlinkungen am Ende dieser Seite.


A1 mit Schlüsselzahl 196.

09.01.2020

  • Neue Verordnung zur Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196.
  • Zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV.




A2

Geltungsbereich:

  • Krafträder
    (auch mit Beiwagen) mit

    einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
    einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,


die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.


Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre


Eingeschlossene Klassen:

  • A1, AM


Weiterführende Informationen und ggf. Voraussetzungen  mit Verlinkungen am Ende dieser Seite.


A

Geltungsbereich:

  • Krafträder
    (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


Voraussetzungen:

  • Mindestalter für Krafträder ab 24 Jahre bzw. ab 20 Jahre (bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz von Klasse A2)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge ab 21 Jahre


Eingeschlossene Klassen:

  • A2, A1, AM


Weiterführende Informationen und ggf. Voraussetzungen  mit Verlinkungen am Ende dieser Seite.






Legende

Abkürzungen:

  • bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • zGM = zulässige Gesamtmasse

Achtung:



 
 
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